Luftfahrt-Glossar
Fluggenehmigung (Permit to Fly)
Eine befristete Genehmigung, ein Luftfahrzeug ohne gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis zu fliegen — für Testflüge nach Instandhaltung, Überführungsflüge zur Instandhaltung oder Erprobungsflüge. Ausgestellt von der Luftfahrtbehörde/EASA.
Ein Permit to Fly wird nach Anhang I der Verordnung (EU) 748/2012, Subpart P, erteilt. Er wird für einen bestimmten Zweck ausgestellt — einen Überführungsflug zu einer Instandhaltungsorganisation, einen Testflug nach einer Reparatur, den Betrieb ohne gültiges EASA-Lufttüchtigkeitszeugnis oder Entwicklungsflüge. Die Flugbedingungen (Besatzung, Route, Wetter, MTOM) werden von der EASA genehmigt. Ohne Permit to Fly darf ein Luftfahrzeug ohne gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis nicht vom Boden abheben.