Luftfahrt-Glossar
EASA
European Union Aviation Safety Agency — die EU-Behörde, die gemeinsame Regeln für Luftfahrzeuge, Piloten und Luftfahrtorganisationen erlässt.
Die EASA (European Union Aviation Safety Agency) hat ihren Sitz in Köln und übernimmt seit 2003 schrittweise die Regelsetzung von den nationalen Behörden. Sie veröffentlicht Part-FCL (Pilotenlizenzierung), Part-145 (Instandhaltung), Part-CAMO (Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit), Part-ORA (ATO-Ausbildungsorganisationen) und viele weitere. Die EASA-Vorschriften gelten in der EU, im EWR und in der Schweiz; die nationalen Behörden (in Tschechien die CAA) setzen sie durch.
Verwandte Begriffe
- ICAOInternational Civil Aviation Organization — eine UN-Organisation mit Sitz in Montreal, die internationale Standards der zivilen Luftfahrt erlässt.
- PPL(H)Private Pilot Licence (Helicopter) — eine private Hubschrauberpilotenlizenz. Erlaubt nichtgewerbliches Fliegen und die Mitnahme von Passagieren ohne Entgelt.
- CPL(H)Commercial Pilot Licence (Helicopter) — eine gewerbliche Lizenz für den gewerblichen Hubschrauberbetrieb. Erlaubt Flüge gegen Entgelt.