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Versicherung und Haftung

Versicherung für Hubschrauberpiloten

Schon vor Ihrem ersten Schnupperflug oder Ihrer ersten Ausbildungsstunde benötigen Sie eine gültige Pilotenhaftpflichtversicherung. Wir erklären, was sie enthalten sollte, welche Deckungssummen die Schule verlangt und warum sich ein Zusatz für Vermögensschäden lohnt.

Was die Pilotenversicherung abdeckt

Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung für Piloten, Flugschüler und Fluglehrer für Schäden an einem Luftfahrzeug, das nicht Ihnen gehört, das Sie aber zu Ausbildungszwecken oder für einen anderen zulässigen Zweck nutzen. Sie deckt also Schäden ab, die beim Betrieb des Hubschraubers entstehen und für die der Pilot haftbar gemacht werden kann.

Mindestdeckungssumme und räumlicher Geltungsbereich

Unsere Flugschule verlangt eine Mindestdeckungssumme von 12.000 EUR. Der räumliche Geltungsbereich muss mindestens die Europäische Union umfassen. Die meisten erhältlichen Policen decken diesen Bereich standardmäßig ab, prüfen Sie aber vor Vertragsabschluss stets die genauen Bedingungen.

Wir empfehlen den Zusatz für Vermögensschäden

Neben dem Sachschaden am Luftfahrzeug haftet der Pilot häufig auch für daraus entstehende finanzielle Folgeschäden — etwa Einnahmeausfälle durch die Vermietung des Hubschraubers während der Reparatur oder die Transportkosten zur Werkstatt. Der Zusatz für Vermögensschäden bzw. Ertragsausfall ist daher keine Formalität, sondern ein praktischer Schutz vor einer hohen Folgeforderung.

Gültig ab dem ersten Ausbildungsflug

Sie brauchen die Pilotenhaftpflichtversicherung bereits als Flugschüler — nicht erst mit der ausgestellten Lizenz. Der erste Alleinflug und die erste Stunde mit Fluglehrer sind Flüge, bei denen ein Schaden entstehen kann, deshalb muss die Versicherung schon vor dem Einsteigen in das Cockpit aktiv sein.

Was wir vor Ausbildungsbeginn verlangen

  • Pilotenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 12.000 EUR
  • Räumlicher Geltungsbereich mindestens EU-weit
  • Empfohlener Zusatz für Vermögensschäden / Ertragsausfall
  • Gültig während der gesamten Ausbildung und beim selbstständigen Fliegen

Häufig gestellte Fragen

Warum verlangt die Schule eine Pilotenversicherung?
Unser Hubschrauber ist kaskoversichert, allerdings mit einem Selbstbehalt von 12.000 EUR. Verursacht der Pilot einen Schaden, fordern wir genau diesen Selbstbehalt von ihm zurück. Die Pilotenhaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie dieser Betrag nicht überrascht. Sie schützt Sie außerdem vor Ansprüchen wegen Ertragsausfalls und vor Transportkosten zur Werkstatt.
Wo kann ich die Police abschließen?
Pilotenversicherungen werden von spezialisierten Luftfahrtversicherern und Maklern angeboten. Es lohnt sich, Angebote aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu vergleichen. Wir verlangen den Nachweis einer gültigen Police vor Ihrem ersten Flug.
Was, wenn ich bereits eine Police von einer anderen Schule habe?
Die Police ist an eine bestimmte versicherte Person gebunden, nicht an eine Schule. Wenn Sie eine gültige Pilotenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und ausreichendem Geltungsbereich haben, genügt der Nachweis ihrer Gültigkeit. Prüfen Sie immer, ob sie auch die Ausbildung bei einem anderen ATO abdeckt.
Wie viel kostet eine Pilotenversicherung?
Der Preis hängt von der Deckungssumme, dem räumlichen Geltungsbereich, der Lizenzart und den gewählten Zusatzoptionen ab. Eine einfache Haftpflichtversicherung gibt es bereits ab wenigen hundert Euro pro Jahr. Der Zusatz für Vermögensschäden erhöht den Preis nur geringfügig, zahlt sich im Schadenfall aber vielfach aus.

Ist Ihre Versicherung in Ordnung?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Police unsere Anforderungen erfüllt, senden Sie sie uns zur Prüfung. Wir sagen Ihnen gerne, ob sie ausreicht oder ob der Versicherungsschutz erweitert werden muss.

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