Schon vor Ihrem ersten Schnupperflug oder Ihrer ersten Ausbildungsstunde benötigen Sie eine gültige Pilotenhaftpflichtversicherung. Wir erklären, was sie enthalten sollte, welche Deckungssummen die Schule verlangt und warum sich ein Zusatz für Vermögensschäden lohnt.
Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung für Piloten, Flugschüler und Fluglehrer für Schäden an einem Luftfahrzeug, das nicht Ihnen gehört, das Sie aber zu Ausbildungszwecken oder für einen anderen zulässigen Zweck nutzen. Sie deckt also Schäden ab, die beim Betrieb des Hubschraubers entstehen und für die der Pilot haftbar gemacht werden kann.
Unsere Flugschule verlangt eine Mindestdeckungssumme von 12.000 EUR. Der räumliche Geltungsbereich muss mindestens die Europäische Union umfassen. Die meisten erhältlichen Policen decken diesen Bereich standardmäßig ab, prüfen Sie aber vor Vertragsabschluss stets die genauen Bedingungen.
Neben dem Sachschaden am Luftfahrzeug haftet der Pilot häufig auch für daraus entstehende finanzielle Folgeschäden — etwa Einnahmeausfälle durch die Vermietung des Hubschraubers während der Reparatur oder die Transportkosten zur Werkstatt. Der Zusatz für Vermögensschäden bzw. Ertragsausfall ist daher keine Formalität, sondern ein praktischer Schutz vor einer hohen Folgeforderung.
Sie brauchen die Pilotenhaftpflichtversicherung bereits als Flugschüler — nicht erst mit der ausgestellten Lizenz. Der erste Alleinflug und die erste Stunde mit Fluglehrer sind Flüge, bei denen ein Schaden entstehen kann, deshalb muss die Versicherung schon vor dem Einsteigen in das Cockpit aktiv sein.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Police unsere Anforderungen erfüllt, senden Sie sie uns zur Prüfung. Wir sagen Ihnen gerne, ob sie ausreicht oder ob der Versicherungsschutz erweitert werden muss.
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